
Das EU-Lieferkettengesetz, offiziell Richtlinie (EU) 2024/1760 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD), gehört zu den umstrittensten Gesetzesvorhaben der letzten Jahre. Ziel des Lieferkettengesetzes ist es, Unternehmen zu verpflichten, Menschenrechte und Umweltschutz entlang ihrer Lieferketten zu beachten. Praktiken wie Kinderarbeit oder andere Formen der Ausbeutung sollen so eingedämmt und Verstöße geahndet werden.
Mit dem Omnibus I-Paket der EU-Kommission wurde die Richtlinie jedoch massiv abgeschwächt, offiziell im Namen von Wettbewerbsfähigkeit und Entbürokratisierung.
Warum eine Regulierung globaler Lieferketten notwendig ist
Durch Politiken der Liberalisierung und Deregulierung wurden seit den 1970er Jahren Produktionsschritte von Unternehmen gezielt in Länder mit niedrigen Löhnen, schwachen Umweltstandards und eingeschränkten Gewerkschaftsrechten verlagert, um Kosten zu senken und Profite zu erhöhen. Dieser Prozess, allgemein als Globalisierung bezeichnet , führte auf der einen Seite zu billigeren Konsumgütern für Konsument:innen im Globalen Norden, auf der anderen Seite jedoch zu katastrophalen Arbeitsbedingungen im Globalen Süden, einer erschwerten Kontrolle dieser sowie einer Abschiebung von Verantwortung entlang der Lieferketten.
Eine der tragischsten Folgen dieses Systems war der Einsturz der Rana-Plaza-Fabrik in Bangladesch 2013: 1.134 Menschen starben, über 2.600 wurden verletzt. Das Ereignis machte weltweit deutlich, dass unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten notwendig sind. In der Folge wurden auf nationaler und europäischer Ebene Gesetze initiiert, um ähnliche Katastrophen zu verhindern und multinationalen Unternehmen, welche globale Lieferketten dominieren, klare Spielregeln zu setzen.
Verhandlungen 2019–2024: Ein umkämpfter Kompromiss
Das Lieferkettengesetz wurde am 13. Juni 2024, am Ende der vergangenen EU-Legislaturperiode, final verabschiedet. Es war eines der größten Gesetzesvorhaben der letzten Legislaturperiode. Die Verhandlungen der Richtlinie dauerten verhältnismäßig lange und waren geprägt von politischen Schwankungen: Während zu Beginn noch sozial-ökologische Ziele dominierten, rückten gegen Ende bereits Wettbewerbsfähigkeit, Deregulierung und Bürokratieabbau in den Vordergrund.
Einflussreiche Lobbyarbeit großer Unternehmen spielte dabei eine entscheidende Rolle. Während Gewerkschaften und NGOs gemeinsam mit den progressiven Kräften im Europäischen Parlament für ein starkes Lieferkettengesetz kämpften, setzten Unternehmen und konservative Kräfte im Rat und Parlament auf Abschwächungen. Dieses Ringen um Abschwächung setzte sich auch nach beschlossenem Richtlinientext in der neuen Legislaturperiode fort.
Von der Leyen II und die Omnibus-Pakete
Ursula von der Leyen trat ihre zweite Amtsperiode als Kommissionspräsidentin mit dem Versprechen an, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken und Bürokratie und Regulierung für Unternehmen zu reduzieren. Mittels sogenannter Omnibus-Paketen, also gesammelte Änderungen an mehreren bestehenden Rechtsakten, sollte die Deregulierungsagende durch Zusammenführungen und Vereinfachungen möglichst schnell durchgesetzt werden.
Das Lieferkettengesetz, gemeinsam mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Taxonomie, waren die ersten Rechtsakte, welche die Kommission mit einem Omnibus adressierte. Bereits im November 2024, also nur wenige Monate nach Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes, begann die Kommission an der Ausarbeitung eines Vorschlags zu Omnibus I. Dieser wurde im Schnellverfahren ohne Konsultationsprozess und ohne Berücksichtigung der selbst gesetzten Ansprüche zur „besseren Rechtssetzung“ durchgebracht. Solch ein eiliges Wiederaufschnüren eben erst verhandelter, demokratischer Kompromisse ist höchst ungewöhnlich. Umso mehr, als dass es sich um dieselbe Kommissionspräsidentin handelt, welche das eigene Programm der vorhergegangenen Legislaturperiode in einer politischen Kehrtwende wieder zurückbaut.
Omnibus I: Rückbau von Unternehmensverantwortung
Der von der Kommission vorgelegte Vorschlag zum Omnibus I-Paket, wurde im Europäischen Parlament und Rat weiterverhandelt. Ein Kompromiss zwischen den Institutionen wurde am 9. Dezember 2025 erzielt und kam am 16. Dezember zur finalen Abstimmung im Europäischen Parlament. Er wurde mit den Stimmen der Konservativen, Rechten und Liberalen mit einer Mehrheit von 428 zu 218 angenommen. Die finale Abstimmung im Rat wird Anfang 2026 erwartet, gilt jedoch nur mehr als reine Formsache.
Durch die Änderungen am Text wurden nicht nur bürokratische Erleichterungen für Unternehmen geschaffen, sondern vor allem die Wirksamkeit des Lieferkettengesetzes massiv ausgehöhlt. Die folgenden inhaltlichen Änderungen bilden mit unter die bedeutendsten Rückschritte:
Geltungsbereich
Während der ursprüngliche Anwendungsbereich Unternehmen ab einer Größe von 1.000 Beschäftigten und 450 Mio Euro Umsatz umfasste, so sind nunmehr nur noch Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. Euro Umsatz von der Richtlinie betroffen.
Außerdem wurde der Umfang der Kontrolle der Lieferketten eingeschränkt. Risikoanalysen sind vor allem für direkte Zulieferer durchzuführen, weitere Ebenen der Lieferkette nur bei konkreten Hinweisen auf Verstöße.
Klimatransitionspläne
Ursprünglich verpflichtete die Richtlinie Unternehmen dazu, Strategien zur Minderung der Folgen des Klimawandels zu entwickeln. Diese waren zwar nicht Teil der Sorgfaltspflichten und ihre Umsetzung war auch nicht sanktionierbar, Unternehmen mussten sich dadurch dennoch seriös mit den eigenen Auswirkungen auf den Klimawandel und Möglichkeiten der Minderung und Anpassung auseinanderzusetzen. Mit dem Omnibus wurde der gesamte Artikel gestrichen, Unternehmen müssen keine Klimapläne mehr erstellen.
Zivilrechtliche Haftung
Der Artikel zur zivilrechtlichen Haftung galt für Arbeitnehmer:innenvertretungen als Stärke der Richtlinie. Dieser sah EU-weit einheitliche Haftungsstandards und klare Klagemöglichkeiten für Betroffene und ihre Vertretungen vor EU-Gerichten vor. Mit dem Omnibus fällt die Harmonisierung auf EU-Ebene, Mitgliedstaaten entscheiden selbst, ob und wie Unternehmen haftbar gemacht werden können. Folgen dieser Änderungen sind aber weder Vereinheitlichung noch Verwaltungseinsparungen, sondern unterschiedliche Regelungen in 27 Mitgliedstaaten, geringere Durchsetzungskraft und weniger Schutz für Betroffene.
Das EU-Lieferkettengesetz war als mutiges Instrument gedacht, um Menschenrechte und Umweltschutz entlang globaler Lieferketten verbindlich durchzusetzen. Mit dem Omnibus I‑Paket wurden jedoch zentrale Elemente abgeschwächt, auch die Umsetzung verschiebt sich auf 2028. Während die EU-Kommission, konservative und rechte Parteien in Europa Wettbewerbsfähigkeit und Entbürokratisierung als Vorwand nehmen, um Interessen von Konzernen durchzusetzen, bedeutet dies für die arbeitenden Menschen in globalen Lieferketten weniger Schutz und Rechte. Ob das Lieferkettengesetz trotz der Abschwächungen Wirkung entfalten kann, hängt nun davon ab, wie die Mitgliedstaaten die neuen Regeln umsetzen und wie Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten tatsächlich leben.




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